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Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)

 

  • Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
  • Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQD erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen ( Dauer 240 min. Theorie und 210 min. Praxis).
  • Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90min.) bei der zuständigen IHK ablegen. 

                                                                                                                                                                    

Noch Fragen ? vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Herr Epple unter  EU-BKF@t-online.de

 

Fahrschule Roland Epple  | fahrschule-epple@t-online.de