|
|  | 
Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation) - Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
- Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1BKrFQD erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen ( Dauer 240 min. Theorie und 210 min. Praxis).
- Wer eine beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung (Dauer 90min.) bei der zuständigen IHK ablegen.
|
 |
|  |
|  |
 | Fahrschule Roland Epple | fahrschule-epple@t-online.de |