Weiterbildungs- und Grundqualifikationslehrgänge dürfen durchführen:
Fahrschulen die Bus- und/oder Lkw-Ausbildung betreiben
Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer/in, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
weitere, von der jeweils zuständigen Landesbehörde anerkannte Ausbildungsstellen
Fahrschule Roland Epple | fahrschule-epple@t-online.de