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Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 nachgewiesen werden.

 

 

 

Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009

Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 nachgewiesen werden.

 

 

 

Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008

Nachweis über eine Grundqualifikation oder eine Beschleunigte Grundqualifikation muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Personenbeförderung nachgewiesen werden.

 

 

 

Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09.09.2009

Nachweis über eine Grundqualifikation oder eine Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden.

 

 

 

 

 

 

Was finde ich wo in meinem Führerschein ?

 

                                                      Beschleunigte

                                                       Grundqualifikation

                                                                                Erwerb    Befristung        vorgelegt

            

 

                         

                                                                                                                                                                                                           

Noch Fragen ? Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Herrn Epple unter  EU-BKF@t-online.de

 

Fahrschule Roland Epple  | fahrschule-epple@t-online.de