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Führerschein Klasse D1 bis DE vor dem 10.09.2008 Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2013 nachgewiesen werden. Führerschein Klasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10.09.2014 nachgewiesen werden. Führerschein Klasse D1 bis DE nach dem 09.09.2008 Nachweis über eine Grundqualifikation oder eine Beschleunigte Grundqualifikation muss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Personenbeförderung nachgewiesen werden. Führerschein Klasse C1 bis CE nach dem 09.09.2009 Nachweis über eine Grundqualifikation oder eine Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung nachgewiesen werden.
Was finde ich wo in meinem Führerschein ? Beschleunigte Grundqualifikation Erwerb Befristung vorgelegt
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 | Fahrschule Roland Epple | fahrschule-epple@t-online.de |